Der gemeinnützige Verein wurde 1992 gegen sexuelle Ausbeutung und sexualisierte Gewalt an
Jungen* und jungen Männern* gegründet. Derzeitig beschäftigt er rund 30 Angestellte in sechs
Projekten an vier Standorten in Berlin.
Unsere Ziele in allen Projekten sind, die Rechte von Jungen, Männern und TIN-Personen auf ein Leben
ohne sexualisierte Gewalt zu stärken, ihre Gesundheit zu fördern und ihnen Chancen auf persönliche
Entwicklung und Partizipation zu geben.
Dabei sind unsere Angebote durch unsere niedrigschwellige und aufsuchende Arbeitsansätze sowie
unsere Zielgruppen einmalig in Berlin.
Deine Aufgaben:
Finanzverwaltung
Allgemeine Verwaltung und Unterstützung der Geschäftsführung
Das bringst Du mit:
Immatrikulation in einem Vollzeitstudium (Nachweis durch semesterweise Einreichung der
aktuellen Immatrikulationsbescheinigung)
Idealerweise Studium der:
Betriebswirtschaftslehre (BWL)
Wirtschaftswissenschaften
Public Management
Verwaltungswissenschaften
oder eines vergleichbaren Studiengangs
Organisatorisches Geschick und eine strukturierte Arbeitsweise
Gute Kenntnisse in MS Office (insbesondere Excel)
Schnelle Auffassungsgabe sowie eigenständiges Arbeiten
Sorgfalt, Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
Wir bieten:
Wir freuen uns auf Deine Bewerbung mit den üblichen Unterlagen (Anschreiben, Lebenslauf,
Zeugnisse und aktuelle Immatrikulationsbescheinigung) und die Benennung der angestrebten
wöchentliche Stundenanzahl - ohne Foto.
Bitte sende deine Bewerbungsunterlagen, zusammengefasst als PDF an:
bewerbung@hilfefuerjungs.de
Stichwort: Werkstudent*in
Bei Fragen zur Stelle stehen wir gerne zur Verfügung.
Hinweise zur Bewerbung
HILFE-FÜR-JUNGS e.V. arbeitet u.a. mit Jungen*, die sexualisierte Gewalt erfahren haben und/oder
davon bedroht sind. Um diese Jungen* weitestgehend schützen zu können, verlangen wir von
zukünftigen Angestellten eine Zustimmung zu einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag. Diese
regelt zum einen das Verfahren bei Verdacht auf Straftaten in Bezug auf das sexuelle
Selbstbestimmungsrecht (13. Abschnitt des StGB). Zum anderen kann die Geschäftsführung auf Basis
der Zusatzvereinbarung Kontakt mit den letzten Arbeitgeber*innen aufnehmen, um ausschließlich
Fragen zum Thema Nähe/Distanz zu Kindern und Jugendlichen zu erörtern.
Mehr Infos zum Verein: hilfefuerjungs.de
ID: 205960